Alkohol und Straßenverkehr

Die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrende, sondern auch für Fahrradfahrende und Menschen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Alkoholeinfluss. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.

Das Risiko in Zahlen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liefert eindrucksvolle Zahlen zum Unfallrisiko für alkoholisierte Menschen am Steuer eines Pkw: bereits bei 0,3 Promille verdoppelt sich das Risiko eines Verkehrsunfalls, bei 0,8 Promille liegt das Risiko um das 4,5-Fache über normal und bei 1,5 Promille muss mit einem 16-fach höheren Unfallrisiko gerechnet werden.

Obwohl die Zahl von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss rückläufig ist, war jede 13. im Straßenverkehr getötete Person im Jahr 2018 auf einen Alkoholunfall zurückzuführen. Die Folgen sind bei diesen Unfällen überdurchschnittlich schwer. Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 11 Getötete und 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei Alkoholunfällen 18 Getötete und 333 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle.

Neuling im Straßenverkehr?

Fahranfängerinnen und -anfänger sowie junge Menschen neigen dazu, die Gefahren von Alkohol am Steuer zu ignorieren oder zu unterschätzen. Deshalb gilt in Deutschland seit 2007  für Fahranfängerinnen und -anfänger in der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren die Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß hat mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister, 250 Euro Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre zur Folge.

Eine Befragung in 18 europäischen Ländern ergab, dass neun von zehn Personen sich der erhöhten Unfallgefahr nach Alkoholkonsum durchaus bewusst sind. Dennoch gaben 31 % der insgesamt 18.000 befragten Personen an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens ein Mal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren zu sein. Immerhin 3,5 % der Befragten waren der Ansicht, dass das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen vertretbar und gesellschaftlich akzeptiert sei.

Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer über 21 Jahre dürfen zwar offiziell einen Blutalkoholwert von bis zu 0,3 Promille aufweisen, doch sollte in jedem Fall der Grundsatz gelten: „Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht.“

Die Körperlichen und Geistigen Einschränkungen durch Alkohol

Leistungseinbußen können bereits ab 0,3 Promille auftreten. Zudem reagiert jeder Mensch unterschiedlich stark auf Alkohol. Wer bei 0,3 Promille „alkoholtypische Ausfallerscheinungen“ zeigt, begeht eine Straftat und kann den Führerschein verlieren. Eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 3.000 €, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot nach sich ziehen kann. Außerdem kann die Vollkasko-Versicherung bei einem alkoholbedingten Unfall die Leistungen kürzen.

Das Führen von Kraftfahrzeugen mit 1,1 Promille oder mehr fällt in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und wird mit 3 Punkten im Fahreignungsregister sowie einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bzw. einer hohen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate geahndet.  Das Unfallrisiko ist bei diesem Wert statistisch um das 10-Fache erhöht.

Als vermeintliches Kavaliersdelikt geht Alkohol am Steuer auf Unkenntnis oder Unterschätzen der körperlichen Leistungseinschränkung und der psychischen Wirkung von Alkoholkonsum zurück. Die hohen Unfallrisiken und erheblich schwereren Unfallfolgen sind unbekannt oder werden ausgeblendet. In Form von Alkoholismus kommt das Thema auch für betroffene Beschäftigte sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Tragen.

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